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Kein öffentliches Interesse an Amateurmusik?

Ein Absatz in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Hessen stellt fest, dass für Chor- und Orchesterproben im Amateurbereich kein öffentliches Interesse bestünde und Proben daher aktuell nicht stattfinden dürften. Zahlreiche Amateurmusikverbände, darunter auch der LHLO, haben sich daraufhin zusammengetan und ein gemeinsames Schreiben an Ministerpräsident Bouffier und Sozial- und Integrationsminister Klose gerichtet.  Darin heißt es unter anderem:

 

"...Die Amateurmusik trägt seit Jahren zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei, ist essentieller Bestandteil außerschulischer Bildung, sie ist Stätte des multikulturellen Austauschs, fördert (wissenschaftlich vielfach erwiesen) Gesundheit, erhöht die Lebensqualität, schafft Freundschaften und Zusammenhalt und ist Teil der Identität zahlreicher, insbesondere junger Menschen in Hessen. Ähnliche Begründungen wurden von Ihrer Seite für die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Amateursportbetriebs herangezogen..."

 

"...Einem unterstellten fehlenden öffentlichen Interesse an Amateurmusik widersprechen wir hiermit vehement und fordern von Ihnen die Gleichbehandlung von Amateursport und Amateurmusik..."

 

Das vollständige Schreiben der Amateurmusikverbände finden Sie hier.

 

Das Antwortschreiben des hessischen Ministerpräsidenten finden Sie hier.